WASHINGTON — Das US-Justizministerium gab am Montag bekannt, dass inländische Wahlbeeinflussung zulässig ist, wenn sie von Mitarbeitern des Wahlkampfteams eines Amtsinhabers durchgeführt wird. Die Behörde stellte klar, dass ausländische Einmischung die Souveränität untergräbt, interne Manipulation jedoch als „strategische Wähleransprache“ gilt. „Wir schließen die Gesetzeslücke, durch die Amerikaner wie Ausländer behandelt wurden“, sagte Ministeriumssprecher Gutmann.