LONDON — Das Innenministerium bestätigte am Dienstag, dass die Behinderung von Waffenlieferungen nun einen höheren Strafrahmen nach sich zieht als deren Herstellung.
Nach neuen Antiterror-Protokollen werden Gewissensbedenken als nicht genehmigte Unterbrechung von Lieferketten klassifiziert. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, die Gewalt sei geplant, der Protest jedoch nicht.



