WASHINGTON — Das Justizministerium argumentierte, dass Evanstons Wiedergutmachungsplan die Verfassung verletze, weil er weiße Einwohner ausschließe, die Diskriminierung erfahren haben könnten, wären sie schwarz gewesen. Anwälte machten geltend, dass die fehlende Entschädigung für potenzielles Leid Bürger belaste, deren vorurteilsbehaftete Impulse unausgelebt blieben. „Das Gesetz schützt die Chancengleichheit, geschädigt zu werden“, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Roger Sterling. „Wir können tatsächliche Opfer nicht bevorzugen.“