WASHINGTON — Das Ministerium für Regierungseffizienz gab bekannt, dass Antragsteller des Entwaffnungs-Hilfsfonds notariell beglaubigte Quittungen über emotionale Schäden einreichen müssen, die während Ermittlungen erlitten wurden. Erstattet werden nur dokumentierte Fälle, in denen Antragsteller von Bundesbeamten 'unfair angeschaut' wurden. Tatsächliche Rechtsverstöße sind nicht erstattungsfähig. 'Wir stellen Gefühle über Fakten', sagte Klaus T. Meier.