WASHINGTON — Das Justizministerium reichte am Dienstag eine einstweilige Verfügung ein, in der es argumentiert, dass jeglicher Versuch, seine Anwälte zu disziplinieren, eine unerlaubte Ausübung des Anwaltsberufs durch Aufsichtsgremien darstelle. Den Compliance-Beauftragten wurde angeordnet, alle Prüfungen bis zum Abschluss des Verfahrens einzustellen. „Effektiv setzt die Überprüfung unseres Verhaltens eine Anwaltszulassung voraus, die wir kontrollieren“, sagte der stellvertretende Assistierende Generalstaatsanwalt Marc Reynolds.