BATON ROUGE — Die Justizvollzugsbehörde von Louisiana erklärte am Dienstag, dass Häftlingshaar als staatseigene Außenmodifikation eingestuft wird, die routinemäßiger Wartung unterliegt. Die Rasur habe den Insassen wieder auf Werksspezifikation zurückgesetzt, so die Behörde.

„Das ist im Grunde Wertminderung“, sagte Justizvollzugsdirektor James Wilkins. „Ungepflegtes Haar mindert den Wiederverkaufswert der Strafe.“

Das Gericht stellte fest, dass religiöse Ausnahmeregelungen nicht für staatlich verwaltetes Inventar gelten.