WASHINGTON – Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Mittwoch entschieden, dass Bürger keine Schadensersatzklagen gegen Pestizidhersteller wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen einreichen können, da der menschliche Körper nicht über die erforderlichen bundesstaatlichen Genehmigungen zur Verarbeitung industrieller Chemikalien verfügt. Biologische Systeme seien nicht autorisierte Drittverarbeiter. Kläger müssen vor einer Schadensersatzforderung zunächst eine Ausnahmegenehmigung für den Stoffwechselzonenplan beantragen. „Man kann die Formel nicht für eine nicht genehmigte Reaktion verantwortlich machen“, erklärte Gerichtssprecherin Martha Higgins.