BRÜSSEL — Die Europäische Kommission gab am Dienstag bekannt, dass die gegen Google wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens verhängte Geldbuße in Höhe von 890 Millionen Euro als standardmäßige Transaktionsgebühr für die fortgesetzte Marktbeherrschung verbucht wird. Beamte bestätigten, dass die Überweisung die Weste bis zum nächsten Abrechnungszeitraum reinwäscht. „Wir ermöglichen lediglich die Monopolsteuer“, sagte EU-Wettbewerbssprecher Lars Verhoven.
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EU stuft Kartellstrafe gegen Google als Transaktionsgebühr für Marktbeherrschung um
Ein Experte meldet sich zu Wort
“Wir ermöglichen lediglich die Monopolsteuer”
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