SAN FRANCISCO — In einem Beschluss vom Dienstag hat die Richterin im OpenAI-Verfahren erklärt, dass sämtliche Aussagen von CEO Sam Altman während des Prozesses als „Produktbeschreibungen“ zu werten seien, die von den Meineidgesetzen ausgenommen sind.
„Herrn Altmans Behauptungen über AGI unterscheiden sich nicht von der Aussage, ein Hamburger werde großartig schmecken“, so Richterin Laura Mills. Die Staatsanwaltschaft werde die Klage nun nach dem Gesetz gegen irreführende Werbung neu einreichen.



