GENF — Vermittler haben klargestellt, dass das MoU keine Schäden abdeckt, die durch nicht genehmigte Munition verursacht werden. Beide Seiten müssen Explosionskoordinaten zur Vorabgenehmigung einreichen.
„Wir können über die Kriegsverbrechen hinwegsehen, aber der Papierkram muss perfekt sein“, sagte der Leitende Gesandte Lars Jensen. Nachträgliche Formulare für zivile Opfer werden nicht mehr akzeptiert.



