WASHINGTON — Leon Black verweigerte am Dienstag die Aussage mit der Begründung, eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Jeffrey Epstein stehe über der Vorladungsbefugnis des Bundes. Blacks Anwalt argumentierte, das Beratungshonorar von 158 Millionen Dollar habe dauerhaftes Schweigen erkauft – selbst gegenüber dem Kongress. „Er ist der Ansicht, Immunität sei ein Liefergegenstand, den wir im Leistungsumfang übersehen haben“, erklärte Senior Counsel David Ryden.
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Leon Black: Geheimhaltungsvereinbarung mit Epstein hebelt Vorladungsbefugnis des Kongresses aus
Ein Experte meldet sich zu Wort
“Er ist der Ansicht, Immunität sei ein Liefergegenstand, den wir im Leistungsumfang übersehen haben.”
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